Funktionsprüfung bei Gehörschutz-Otoplastiken
Eine Gehörschutz-Otoplastik sollte ihren Zweck erfüllen. Damit die Schutzfunktion auch tadellos funktioniert, sollte eine Otoplastik regelmäßig einer Funktionsprüfung unterzogen werden.
In der Vergangenheit haben diverse Studien immer wieder gezeigt, dass
es trotz der Verwendung von Gehörschutz immer noch zu
Unzulänglichkeiten in der Wirkung - auch des individuellen -
Gehörschutzes kommt. Aus diesem Grunde schreiben die
Berufsgenossenschaften seit Januar 2010 einen Funktionstest für
Otoplastiken vor.
Ein Gehörschutz erfüllt nur dann korrekt seine Schutzfunktion, wenn
neben der optimalen, anatomischen Passform auch die Dämmwerte auf den
individuellen Einzelfall abgestimmt sind. Beeinflusst wird die Wahl des
entsprechenden Filters nicht nur durch den am Lärmarbeitsplatz
gemessenen Lärmpegel, sondern auch durch das Hörvermögen des
Mitarbeiters.
Aus diesem Grunde wurde die Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung im Jahre 2010 durch eine Präventionsleitlinie ergänzt. Seither darf der Gehörschutz am Lärmarbeitsplatz nur verwendet werden, wenn eine Funktionsprüfung durchgeführt wird.
- Die Vorteile der von uns durchgeführten Audiometrien sind:
- Evtl. vorhandene Hörbeinträchtigungen werden bei der ersten Messung ohne Gehörschutz erkannt.
- Beurteilung der Messergebnisse durch ausgebildetes Fachpersonal.
- Je nach Grad der Beeinträchtigung wird der passende Filter ausgewählt.
- Vermeidung einer Unter- und auch Überdämmung durch die zweite Audiometrie mit Gehörschutz. (Wird nur eine Dichtigkeitsprüfung durchgeführt, kann eine falsche Dämmwirkung nicht erkannt werden.)
- Die Dokumentation der beiden Messungen gibt Mitarbeiter und Arbeitgeber die Sicherheit, den optimalen Gehörschutz zu verwenden.
- Einhaltung der neuesten gesetzlichen Bestimmungen der DGUV.
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